Pflegestufen vs. Pflegegrade

Ein kleines Wort (Grad statt Stufe) ändert so viel! Annähernd alles was man glaubt, über die Pflegeeinstufung zu wissen, stimmt nicht mehr. Seit 2017 haben sich nicht nur der Name und die Anzahl der Pflegeeinstufungen verändert. Sondern die Logik der Einstufung hat sich komplett verändert.   Warum es wichtig ist, den Wechsel von Pflegestufen zu Pflegegraden zu verstehen Die Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 brachte eine bedeutende Umstellung mit sich: Die alten Pflegestufen wurden durch das neues System der Pflegegrade ersetzt. Diese Änderung, eingeführt durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), zielt darauf ab, eine gerechtere und umfassendere Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Unterschiede zwischen den alten Pflegestufen und den neuen Pflegegraden, die Auswirkungen dieser Änderungen auf Dich als Versicherten und warum es jetzt besonders wichtig ist, deine Pflegeversicherung zu überprüfen. Ganz kurz gefasst früher war der zeitliche Aufwand für die Pflege entscheidend → das ist seit 2017 obsolet. Was waren die Pflegestufen in der Pflegeversicherung? Bis 2017 waren die sogenannten Pflegestufen das zentrale Bewertungssystem in der deutschen Pflegeversicherung. Dieses System unterschied zwischen vier „Grund“Stufen: Die Einführung der Pflegegrade: Ein neues Bewertungssystem nach Modulen Pflegestufen vs. Pflegegrade: Die wichtigsten Unterschiede Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nun anhand von sechs Modulen: Die Module werden auf einer klar definierten Punkteskala bewertet, und die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad. Dieses System ermöglicht eine umfassendere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und sorgt dafür, dass auch geringere Beeinträchtigungen und psychische Belastungen berücksichtigt werden. Durch die Umstellung haben viel mehr Anspruch auf eine Pflegeeinstufung – vor allem durch die Einführung des Pflegegrad 1. Besonders gut erkennbar an der unten dargestellten Übergangsregelung. Also wie bestehende Pflegestufen in die neuen Pflegegrade umgerechnet wurden. Der Wechsel von den Pflegestufen zu den Pflegegraden brachte einige entscheidende Veränderungen mit sich: Für den Übergang gab es folgende klare Regel wie bisherige Pflegestufen umgerechnet wurden: Detaillierte Fallbeispiele im neuen Pflegegrad-System: Beispiel 1: Demenz und Pflegegrad 2 Frau Müller, 75 Jahre alt, wurde vor drei Jahren mit einer mittelschweren Demenz diagnostiziert. Anfangs kam sie mit Unterstützung ihres Ehemannes noch gut im Alltag zurecht. Doch in den letzten Monaten verschlechterte sich ihr Zustand: Sie vergisst immer häufiger, einfache alltägliche Aufgaben zu erledigen, wie etwa das Anziehen oder die Einnahme ihrer Medikamente. Zudem hat sie Schwierigkeiten, sich im Haus zu orientieren und benötigt Hilfe bei der Körperpflege. Früher wäre Frau Müller möglicherweise nur in Pflegestufe 0 eingestuft worden, da ihr körperlicher Pflegebedarf nicht hoch ist. Heute erhält sie Pflegegrad 2, was ihr und ihrer Familie Zugang zu deutlich umfangreicheren Unterstützungsleistungen verschafft, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und zusätzliche Betreuungsangebote, die speziell auf Menschen mit Demenz ausgerichtet sind. Beispiel 2: Multiple Sklerose und Pflegegrad 3 Herr Schmidt, 68 Jahre alt, leidet seit 15 Jahren an Multipler Sklerose. In den letzten fünf Jahren hat sich seine Erkrankung verschlechtert: Die MS führt zu starken Muskelspastiken und einer erheblichen Einschränkung der Mobilität. Herr Schmidt ist nicht mehr in der Lage, längere Strecken ohne Rollstuhl zurückzulegen, und benötigt Hilfe bei der Körperpflege und beim Anziehen. Auch seine Feinmotorik ist stark eingeschränkt, sodass er beim Essen und bei der Medikamenteneinnahme Unterstützung benötigt. Früher hätte Herr Schmidt in Pflegestufe II eingestuft werden können, abhängig von der benötigten Zeit für die Pflege. Heute wird er in Pflegegrad 3 eingestuft, was eine umfassendere Unterstützung gewährleistet, einschließlich umfangreicher Pflegesachleistungen und Unterstützung durch Pflegepersonal, das auf die besonderen Bedürfnisse von MS-Patienten geschult ist. Beispiel 3: Erwerbstätigkeit und Pflegegrad 1 Frau Neumann, 60 Jahre alt, arbeitet als Lehrerin und leidet seit einigen Jahren an leichter Arthrose, die ihre Bewegungsfähigkeit etwas einschränkt. Sie hat Schwierigkeiten, längere Zeit zu stehen oder zu gehen, benötigt aber keine ständige Betreuung. Sie hat Schwierigkeiten bei einigen Aufgaben des täglichen Lebens, wie z. B. bei der Hausarbeit oder dem Heben schwerer Gegenstände, kommt aber sonst im Alltag gut zurecht. Im alten System hätte sie wahrscheinlich keine Einstufung in eine Pflegestufe erhalten, da ihre Einschränkungen als zu gering angesehen worden wären. Mit dem neuen System hat sie nun Pflegegrad 1 erhalten, wodurch sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich hat, den sie für Unterstützung im Haushalt oder für Betreuungsangebote nutzen kann. Zudem kann sie weiterhin uneingeschränkt arbeiten, was ihr die finanzielle Sicherheit gibt, trotz ihrer leichten Pflegebedürftigkeit aktiv im Berufsleben zu bleiben. Leistungen und Flexibilität durch die neuen Pflegegrade Mit der Einführung der Pflegegrade haben sich auch die Leistungen und die Flexibilität der Pflegeversicherung deutlich verbessert: Praktische Tipps: Pflegegrad beantragen und den Pflegegrad erhöhen Fallbeispiele: Erfolgreiche Anpassung des Pflegegrades Beispiel 4: Ehepaar und Pflegegrad-Erhöhung Herr und Frau Weber, beide über 80 Jahre alt, leben seit über 50 Jahren in ihrem Eigenheim. Herr Weber leidet an schwerer Arthrose, die seine Mobilität stark einschränkt. Er benötigt Hilfe beim Aufstehen, Anziehen und bei der Körperpflege. Seine Frau unterstützt ihn so gut es geht, aber auch sie hat gesundheitliche Probleme: eine beginnende Demenz, die sich durch zunehmende Vergesslichkeit und Orientierungslosigkeit bemerkbar macht. Das Ehepaar hatte ursprünglich Pflegegrad 2 erhalten. Durch eine detaillierte Dokumentation des Pflegeaufwandes und mit Unterstützung durch den Hausarzt konnte das Ehepaar eine Erhöhung auf Pflegegrad 3 beantragen. Nach einer erneuten Begutachtung wurde beiden Pflegegrad 3 bewilligt, was zu deutlich höheren Pflegeleistungen und einer Entlastung für die pflegenden Angehörigen führte. Beispiel 5: Junger Pflegebedürftiger und Erhöhung des Pflegegrades Max, ein 35-jähriger Softwareentwickler, erlitt vor zwei Jahren einen schweren Autounfall, der zu einer Querschnittlähmung führte. Anfangs hatte er Pflegegrad 2, da er zwar Unterstützung bei der Körperpflege und bei der Mobilität benötigte, aber geistig vollkommen fit war und weiterhin selbstständig arbeiten konnte. Über die Zeit stellten sich jedoch zusätzliche gesundheitliche Probleme ein, darunter chronische Schmerzen und Blasenfunktionsstörungen, die eine intensivere Betreuung erforderten. Durch eine erneute Begutachtung und die Vorlage medizinischer Berichte, die den gestiegenen Pflegebedarf belegten, konnte Max erfolgreich Pflegegrad 4 beantragen. Dies brachte ihm neben einer höheren finanziellen Unterstützung auch Zugang zu spezialisierter Pflege und Hilfsmitteln, die ihm den Alltag erheblich erleichtern. Arbeiten trotz Pflegebedürftigkeit: Was Du wissen solltest Viele Menschen sind trotz einer leichten Pflegebedürftigkeit weiterhin berufstätig. Das neue Pflegegrad-System ermöglicht mehr Flexibilität in diesem Bereich: Rechte und Pflichten

Pflege: ADL vs. Pflegegrade

Stell Dir vor, Du betrittst einen Raum voller Versicherungsanbieter, und jeder von ihnen hat seine eigene Definition davon, was „pflegebedürftig“ bedeutet. Da fallen Begriffe wir ADL, ATL, Pflegestufen, Pflegegrade und so weiter uns so fort. Natürlich scheint jede Regelung auf den ersten Blick eine Gute zu sein und die Versicherer versuchen Dich davon zu überzeugen, dass es sogar die Beste ist. Willkommen in der wunderbaren Welt der Pflegeversicherungen! Aber dafür sind wir ja da. Wir bringen Ordnung in das Chaos. Spoiler: Manche Regelungen erinnern etwas an 6 aus 49 – Lottospielen statt Klarheit   Pflegeversicherungen und das Chaos der Definitionen Es gibt grundlegend zwei Wege, wie Versicherer festlegen, wann sie leisten: die ADL-Regelungen (Activities of Daily Living) und die Pflegegrade nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI). Während die einen gerne ihre eigene und manchmal etwas obskure ADL-Checklisten abhaken, verlassen sich die anderen auf das standardisierte, gesetzliche Punktesystem der Pflegegrade. Und manchmal, ja manchmal, gibt es auch die, die beides kombinieren und dem Kunden damit ein ganz kleines bisschen mehr Sicherheit geben – die Kirsche auf der Torte. Hier prüft der Versicherer nach beidem und das bessere Ergebnis gilt (Günstigerprüfung). Was sind diese ADLs (Aktivitäten des täglichen Lebens)? ADLs sind die kleinen, täglichen Aufgaben, die wir oft für selbstverständlich halten, wie Essen, Anziehen, Waschen oder die Toilette benutzen. In der Welt der Pflegeversicherungen jedoch sind ADLs eine Art „Checkliste des Grauens“. Wenn Du bei einer (rein) ADL-basierten Versicherung eine Auszahlung willst, musst Du beweisen, dass Du eine bestimmte Anzahl dieser täglichen Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen können. Es klingt ein bisschen wie ein Spiel, nicht wahr? „Schaffen Sie 4 von 6 Aufgaben nicht, und Sie gewinnen eine Auszahlung!“ Aber Vorsicht – jede Versicherung definiert ihre ADLs anders. Vor allem welche ADLs überhaupt relevant sein können unterscheidet sich stark – von 4 bis 9 Punkte ist hier alles bei Versicherern möglich. Als zweites unterscheiden die Versicherer wie viele Punkte hiervon erfüllt sein müssen. Was ist besser? Es müssen 1 von 4 ADL oder 4 von 9 verloren sein? Selbst Versicherungsprofis verlieren hier regelmäßig (zu recht) den Überblick. Als Hintergrund-Info das generelle ADL System sieht folgende ADLs vor: Ruhen und Schlafen Sich bewegen  Sich waschen und kleiden Essen und trinken Ausscheidung Regulierung der Körpertemperatur Atmen Für Sicherheit sorgen Sich beschäftigen Kommunizieren Sinn finden Sich als Mann oder Frau fühlen   Jedoch verwenden die Versicherer oft eigene „Aktivitäten“ und beispielsweise der letzte Punkt der Geschlechtsdentität nutzt in dieser oder einer abgewandelten Form kein Versicherer. Warum ADL-Regelungen problematisch sind Stell Dir vor, Du hast schwere Arthrose in einigen Gelenken und kannst Dich weder anziehen noch Essen zubereiten, aber solange Du noch irgendwie selbst zur die Toilette kommen und essen kannst, könnte es sein, dass Du nicht die notwendigen „ADL-Punkte“ für eine Auszahlung deiner Pflegeversicherung sammelst. ADL-Regelungen sind wie ein Quiz mit besonders hinterlistigen Fragen – es muss immer in dem definierten ADL-Bereich eine massive (!) Einschränkung vorliegen. Geringere Einschränkungen in vielen Bereichen finden keine Berücksichtigung im ADL System und damit gibt’s keine Leistung aus deiner privaten Pflegeversicherung. Das heißt es kann sein, dass Du einen recht hohen Pflegegrad hast aber deine private Versicherung sieht das anders – den sie benutzt Ihre eigene verwirrende Liste und Definition, ab wann man pflegebedürftig ist. Eine sehr frustrierende Situation wenn man offiziell pflegebedürftig ist aber die Versicherung, die man genau für diesen Fall vor vielen Jahren abgeschlossen hat und regelmäßig die Beiträge bezahlt hat, dann aufgrund von dem Kleingedruckten einfach nicht leistet. Und wer liest schon gerne das Kleingedruckte? Fairer Hinweis: Manche ADL-Regelungen sind objektiv deutlich besser als andere. Dies analysieren wir im Detail bei bestehenden Verträgen für Dich. Beim Neuabschluss setzen wir auf den anderen Ansatz. Die Pflegegrade nach dem SGB XI: Der systematische offizelle Ansatz zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Im Gegensatz zu den ADLs, die oft subjektiv und je nach Versicherung unterschiedlich definiert sind, bieten die Pflegegrade nach dem SGB XI ein standardisiertes und vollkommen transparentes System. Die Pflegegrade basieren auf einem Punktesystem mit maximal 100 Punkten, das aus sechs Modulen besteht, die die verschiedenen Aspekte des täglichen Lebens und der Pflegebedürftigkeit bewerten: Die Punkte aus diesen Modulen werden summiert, um den Pflegegrad zu bestimmen, der dann wiederum festlegt, auf welche Leistungen Anspruch besteht. Dieses System ist umfassender und berücksichtigt sowohl physische als auch psychische Einschränkungen. Geringe Einschränkungen in unterschiedlichen Bereichen führen hier schon zu einem Pflegegrad – bei ADL würde dies zu keinem Punkt führen und damit zu keiner Leistung. Mit unserem Pflegegrad-Rechner LINK bekommst Du ein gutes Gefühl für dieses System. Wer begutachtet die Pflegebedürftigkeit? – Der Teufel steckt im Detail Eine der wichtigsten Fragen, wenn es um Pflegeversicherungen geht, ist: Wer entscheidet eigentlich, ob jemand pflegebedürftig ist und wie sehr? Hier gibt es zwischen den ADL-Regelungen und Pflegegraden masssive Unterschiede. ADL-Regelungen in der Pflegezusatzversicherung Bei ADL-basierten Versicherungen ist es auf den ersten Blick sehr undurchsichtlich. Hier gibt es oft keine klare Regelung, wer die Pflegebedürftigkeit feststellt. Häufig beauftragen die Versicherungen eigene Gutachter oder externe Dienstleister, was oft zu Diskussionen und Unklarheiten führen kann. Auch hängt die genaue Defition der ADLs von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und lassen zum Teil Interpretationsspielraum. Ein potenzielles Streitthema ist hier die Wahl des Gutachters – nicht selten fühlen sich Betroffene benachteiligt, wenn der Gutachter aus Sicht der Versicherung agiert und möglicherweise eine (zumindest gefühlt) restriktivere Einschätzung vornimmt, um die Auszahlung zu minimieren. Die Uneinheitlichkeit der Begutachtungsstandards und die Tatsache, dass es keine verbindliche Regelung wie bei den Pflegegraden gibt, macht das ADL-System in den Augen vieler Experten wenig vertrauenswürdig. Außerdem spielt das konkrete ADL-System in den Bedingungen eine große Rolle. Hier sind wir wieder bei der Frage – besser ein System das 1 von 4 ADL als Leistungsauslöser definiert oder 4 aus 9? Ein Glücksspiel beim Abschluss sowohl für Dich als Kunden als auch für den Vermittler, der berät – welche ADL-Regelung besser ist hängt ganz also von der konkreten Einschränkung in der Zukunft ab. Und wer weiß das heute schon? Auch musst Du bei einer ADL-Regelung immer eine komplett separate Begutachtungen machen – du möchtest im Fall der

IDEAL Aktionsantrag (2024)

Aktion klingt gut! Einfacherer Zugang zu Versicherungsschutz und vielleicht bislang unerreichbaren Versicherungsschutz ermöglichen? Im Berufsunfähigkeitsmarkt gibt es das öfters – in der Pflegeversicherung eine totale Besonderheit. Bis Ende des Jahres gibt es verkürzte Gesundheitsfragen für die Pflegerentenversicherung der Ideal. Wir haben es im Detail analysiert und den großen Haken gefunden. Auch eine Stellungnahme seitens der IDEAL haben wir angefordert. HINWEIS: Die Aktion gilt nur die „normale“ Pflegerente und nicht für das Pflegetagegeld. Das Pflegetagegeld haben wir hier analysiert – die findest Du hier. Die Pflegerente gibt es in der drei Varianten – hier findest Du die Analyse zu der „normalen“ Pflegerente“ -nur für diese gilt die Aktion. Vergleich von Normal- und Aktionsantrag der IDEAL Pflegerente Die Aktion beinhaltet nicht nur weniger Gesundheitsfragen, sondern außerdem garantiert die IDEAL dem Kunden, dass er mehr garantierte Leistung ab 2025 aufgrund des gestiegenen Rechnungszins erhält. Viele Lebensversicherer garantieren das mittlerweile, da sonst viele Kunden und Vermittler Abschlüsse ins neue Jahr verlegen würden, um die dann besseren Konditionen zu erhalten. So beispielsweise die Bayerische, Alte Leipziger oder Swiss Life. Dieser Aspekt der Aktion ist also durchweg positiv für alle Beteiligten (Kunde, Versicherer und Vermittler) zu bewerten. Doch schauen wir uns Antragsfragen in der Aktion im Detail an und vergleichen sie mit den normalen Antragsfragen. Wo liegen die Unterschiede? Welche Vorteile ergeben sich daraus? Gibt es aber auch Nachteile? Was meinen wir abschließend dazu. Der Normalantrag der IDEAL Pflegerentenversicherung​ Gehen wir Schritt für Schritt den normalen Antrag durch. In kursiv und Farbe machen wir klar unsere Meinung/Einschätzung kenntlich. Allgemeine Frage: Die Frage nach dem Hausarzt – dies ist üblich. Hier würden wir immer empfehlen einzutragen „wird nachgereicht“ Frage nach Datenfreigabe – bitte verneinen Größe und Gewicht Gesundheitsfragen: Teilweise üblich, jedoch zeitlich nicht eingeschränkt und hier müssten auch für unwesentliche gehaltene dauerhafte Folgen zum Beispiel wie eine leichte Instabilität nach einem unfallbedingten Bänderriss in der Jugend angegeben werden. Unschön, aber nicht allzu schlimm. Nachvollziehbar – hier sind manche Versicherer etwas lockerer und fragen weniger. Zum Beispiel fragen andere nur nach einer Schwerbehinderung mit mehr als 50% und damit sind niedrigere (Schwer)Behinderungen nicht angabepflichtig. Die Frage sollte jedoch jeder Kunde klar beantworten können – im Gegensatz zu 1. Sollte man hier nichts vergessen. Außerdem finden wir es so nach unserer Interpretation so, dass eine frühere, jetzt nicht mehr bestehende Behinderung oder ein abgelehnter Antrag nicht angegeben werden muss. Vollkommen in Ordnung. Die größte, längste und wohl wichtigste Frage nach Krankheiten, Beschwerden, Gesundheits- oder Funktionsstörungen (verkürzen wir hier auf das Wort Krankheiten).Hierbei möchten wir nicht auf jedes Detail eingehen, aber die wichtigsten Punkte hervorheben. Der Zeitraum ist auf 5 Jahre begrenzt und hierbei sind auch nur untersuchte und/oder behandelte „Krankheiten“ anzugeben. Diese Behandlung/Untersuchung ist auch nur anzugeben, wenn dies durch einen Arzt, Psychologen, Psychotherapeut oder in einem Krankenhaus (auch ambulant) stattfand. Der Versicherer fragt die unterschiedlichen Gesundheitsbereiche separat ab und nennt hier beispielhafte Diagnosen, um die Bereiche zu verdeutlichen. Er weist auch explizit darauf hin, dass es sich nur um Beispiele handelt.Generell bevorzugen wir einen geschlossenen Katalog nach genau definierten Erkrankungen – dennoch ist die Fragestellung als positiv zu werten. Der klare Zeitraum von 5 Jahren (zum Teil wird 10 Jahre im Markt nachgefragt) und dass nur behandelte/untersuchte Krankheiten abgefragt werden, ist ein klarer Vorteil zum Marktdurchschnitt! Außerdem müssen Krankheiten, die rein durch Heilpraktiker behandelt/untersucht wurden nicht angegeben werden. Dies gilt zwar auch für andere Heilbehandler wie Physio- und Ergotherapeuten, jedoch werden diese in der Regel über ein ärztliches Rezept mit der Krankenversicherung abgerechnet und der „Arzt-Kontakt“ muss wiederum angegeben werden. Die abgefragten Bereiche decken aus unserer Sicht alle Bereiche der Gesundheit ab und auch als unerheblich eingeschätzte Krankheiten, wie eine Erkältung ,muss angegeben werden. Auch eine leichte Fehlsichtigkeit (!). Fragt explizit noch nach ärztlich untersuchten oder behandelten gut- und bösartigen Tumorerkrankungen – der Unterschied zu Frage 3 ist hier, dass auch angeratene Untersuchungen angabepflichtig sind. Generell finden wir die Fragestellung gut, jedoch müssen auch harmlose gutartige Tumore wie Lipome angegeben werden. Dies ist zum Teil auf dem Markt besser geregelt (z.B. gutartige Tumore sind nur anzugeben, wenn diese im Gehirn sind). Die Frage nach verordneten (nicht eingenommenen!) Medikamente in den letzten fünf Jahren über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten. Auf den ersten Blick eine gute und klare Fragestellung – hier stört uns nur, dass die Medikamente nicht eingeschränkt werden.So sind Verhütungsmittel, die auch nur zu diesem Zweck genommen werden, angabepflichtig – dies ist sehr ungewöhnlich und da Vermittler und Kunden, wie alle Menschen Gewohnheitstiere sind, muss man hier sehr aufpassen. Verhütungsmittel können für den Versicherer risikorelevant sein (Stichwort Thrombose). Die letzte Gesundheitsfrage fragt jetzt klar nach Beschwerden – auch wenn diese nicht untersucht oder behandelt wurden. Dies jedoch nur für bestimmte psychische Beschwerden, die noch andauern oder in den letzten 3 Monaten vorlagen. Der Zeitraum und die Einschränkung auf die klaren Beschwerden wie andauernde Antriebslosigkeit sind durchaus positiv. Generell ist hier jedoch wieder etwas Spielraum bei manchen Beschwerden, zum Beispiel der Vergesslichkeit. Abschließend fragt der Versicherer nach bestehenden oder beantragten Pflegeversicherungen. Der Versicherer erlaubt zwar bedingungsseitig den Abschluss/Erhöhung anderer Pflegeversicherungen, fragt hier jedoch nach. Zwischenfazit Insgesamt faire Fragen, vor allem da im 5 Jahreszeitraum (Frage 3 + 4) nur behandelte/untersuchte Krankheiten angegeben werden müssen. Mit der gebührenden Aufmerksamkeit durchaus Fragestellungen, die man sauber beantworten kann. Der Aktionstantrag der IDEAL Pflegerentenversicherung Die erste Frage nach dem Hausarzt sollte man wieder einfach mit „wird nachgereicht beantworten. Ebenso sollte man bei der Frage nach der Datenerhebung nicht zustimmen. Dann haben wir die gewohnte Frage nach Größe und Gewicht. Die erste richtige Gesundheitsfrage ist die nach Medikamenten.  Diese fragt für einen Zeitraum von 24 Monaten nach apothekenpflichtigen oder verschriebenen Medikamenten, die in einem Zeitraum von mehr als 14 Tage verwendet/verschrieben wurde. Gewisse Medikamente sind hier nicht mehr angabepflichtig wie zur Verhütung, gewissen üblichen Infektionen, Schilddrüsenunterfunktion oder Heuschnupfen. Ebenso Nahrungsergänzungs- und homöopathische Mittel. Die Frage ist anders gestellt als die Frage 5 im Normalantrag. Positiv: nur die letzten 24 Monate werden abgefragt. Außerdem sind klare Krankheitsbereiche nun nicht angabepflichtig (Verhütung!). Negativ: Ein Zeitraum von mehr als 14 Tage ist nun

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