IDEAL Aktionsantrag (2024)

Aktion klingt gut! Einfacherer Zugang zu Versicherungsschutz und vielleicht bislang unerreichbaren Versicherungsschutz ermöglichen? Im Berufsunfähigkeitsmarkt gibt es das öfters – in der Pflegeversicherung eine totale Besonderheit. Bis Ende des Jahres gibt es verkürzte Gesundheitsfragen für die Pflegerentenversicherung der Ideal. Wir haben es im Detail analysiert und den großen Haken gefunden. Auch eine Stellungnahme seitens der IDEAL haben wir angefordert. HINWEIS: Die Aktion gilt nur die „normale“ Pflegerente und nicht für das Pflegetagegeld. Das Pflegetagegeld haben wir hier analysiert – die findest Du hier. Die Pflegerente gibt es in der drei Varianten – hier findest Du die Analyse zu der „normalen“ Pflegerente“ -nur für diese gilt die Aktion. Vergleich von Normal- und Aktionsantrag der IDEAL Pflegerente Die Aktion beinhaltet nicht nur weniger Gesundheitsfragen, sondern außerdem garantiert die IDEAL dem Kunden, dass er mehr garantierte Leistung ab 2025 aufgrund des gestiegenen Rechnungszins erhält. Viele Lebensversicherer garantieren das mittlerweile, da sonst viele Kunden und Vermittler Abschlüsse ins neue Jahr verlegen würden, um die dann besseren Konditionen zu erhalten. So beispielsweise die Bayerische, Alte Leipziger oder Swiss Life. Dieser Aspekt der Aktion ist also durchweg positiv für alle Beteiligten (Kunde, Versicherer und Vermittler) zu bewerten. Doch schauen wir uns Antragsfragen in der Aktion im Detail an und vergleichen sie mit den normalen Antragsfragen. Wo liegen die Unterschiede? Welche Vorteile ergeben sich daraus? Gibt es aber auch Nachteile? Was meinen wir abschließend dazu. Der Normalantrag der IDEAL Pflegerentenversicherung Gehen wir Schritt für Schritt den normalen Antrag durch. In kursiv und Farbe machen wir klar unsere Meinung/Einschätzung kenntlich. Allgemeine Frage: Die Frage nach dem Hausarzt – dies ist üblich. Hier würden wir immer empfehlen einzutragen „wird nachgereicht“ Frage nach Datenfreigabe – bitte verneinen Größe und Gewicht Gesundheitsfragen: Teilweise üblich, jedoch zeitlich nicht eingeschränkt und hier müssten auch für unwesentliche gehaltene dauerhafte Folgen zum Beispiel wie eine leichte Instabilität nach einem unfallbedingten Bänderriss in der Jugend angegeben werden. Unschön, aber nicht allzu schlimm. Nachvollziehbar – hier sind manche Versicherer etwas lockerer und fragen weniger. Zum Beispiel fragen andere nur nach einer Schwerbehinderung mit mehr als 50% und damit sind niedrigere (Schwer)Behinderungen nicht angabepflichtig. Die Frage sollte jedoch jeder Kunde klar beantworten können – im Gegensatz zu 1. Sollte man hier nichts vergessen. Außerdem finden wir es so nach unserer Interpretation so, dass eine frühere, jetzt nicht mehr bestehende Behinderung oder ein abgelehnter Antrag nicht angegeben werden muss. Vollkommen in Ordnung. Die größte, längste und wohl wichtigste Frage nach Krankheiten, Beschwerden, Gesundheits- oder Funktionsstörungen (verkürzen wir hier auf das Wort Krankheiten).Hierbei möchten wir nicht auf jedes Detail eingehen, aber die wichtigsten Punkte hervorheben. Der Zeitraum ist auf 5 Jahre begrenzt und hierbei sind auch nur untersuchte und/oder behandelte „Krankheiten“ anzugeben. Diese Behandlung/Untersuchung ist auch nur anzugeben, wenn dies durch einen Arzt, Psychologen, Psychotherapeut oder in einem Krankenhaus (auch ambulant) stattfand. Der Versicherer fragt die unterschiedlichen Gesundheitsbereiche separat ab und nennt hier beispielhafte Diagnosen, um die Bereiche zu verdeutlichen. Er weist auch explizit darauf hin, dass es sich nur um Beispiele handelt.Generell bevorzugen wir einen geschlossenen Katalog nach genau definierten Erkrankungen – dennoch ist die Fragestellung als positiv zu werten. Der klare Zeitraum von 5 Jahren (zum Teil wird 10 Jahre im Markt nachgefragt) und dass nur behandelte/untersuchte Krankheiten abgefragt werden, ist ein klarer Vorteil zum Marktdurchschnitt! Außerdem müssen Krankheiten, die rein durch Heilpraktiker behandelt/untersucht wurden nicht angegeben werden. Dies gilt zwar auch für andere Heilbehandler wie Physio- und Ergotherapeuten, jedoch werden diese in der Regel über ein ärztliches Rezept mit der Krankenversicherung abgerechnet und der „Arzt-Kontakt“ muss wiederum angegeben werden. Die abgefragten Bereiche decken aus unserer Sicht alle Bereiche der Gesundheit ab und auch als unerheblich eingeschätzte Krankheiten, wie eine Erkältung ,muss angegeben werden. Auch eine leichte Fehlsichtigkeit (!). Fragt explizit noch nach ärztlich untersuchten oder behandelten gut- und bösartigen Tumorerkrankungen – der Unterschied zu Frage 3 ist hier, dass auch angeratene Untersuchungen angabepflichtig sind. Generell finden wir die Fragestellung gut, jedoch müssen auch harmlose gutartige Tumore wie Lipome angegeben werden. Dies ist zum Teil auf dem Markt besser geregelt (z.B. gutartige Tumore sind nur anzugeben, wenn diese im Gehirn sind). Die Frage nach verordneten (nicht eingenommenen!) Medikamente in den letzten fünf Jahren über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten. Auf den ersten Blick eine gute und klare Fragestellung – hier stört uns nur, dass die Medikamente nicht eingeschränkt werden.So sind Verhütungsmittel, die auch nur zu diesem Zweck genommen werden, angabepflichtig – dies ist sehr ungewöhnlich und da Vermittler und Kunden, wie alle Menschen Gewohnheitstiere sind, muss man hier sehr aufpassen. Verhütungsmittel können für den Versicherer risikorelevant sein (Stichwort Thrombose). Die letzte Gesundheitsfrage fragt jetzt klar nach Beschwerden – auch wenn diese nicht untersucht oder behandelt wurden. Dies jedoch nur für bestimmte psychische Beschwerden, die noch andauern oder in den letzten 3 Monaten vorlagen. Der Zeitraum und die Einschränkung auf die klaren Beschwerden wie andauernde Antriebslosigkeit sind durchaus positiv. Generell ist hier jedoch wieder etwas Spielraum bei manchen Beschwerden, zum Beispiel der Vergesslichkeit. Abschließend fragt der Versicherer nach bestehenden oder beantragten Pflegeversicherungen. Der Versicherer erlaubt zwar bedingungsseitig den Abschluss/Erhöhung anderer Pflegeversicherungen, fragt hier jedoch nach. Zwischenfazit Insgesamt faire Fragen, vor allem da im 5 Jahreszeitraum (Frage 3 + 4) nur behandelte/untersuchte Krankheiten angegeben werden müssen. Mit der gebührenden Aufmerksamkeit durchaus Fragestellungen, die man sauber beantworten kann. Der Aktionstantrag der IDEAL Pflegerentenversicherung Die erste Frage nach dem Hausarzt sollte man wieder einfach mit „wird nachgereicht beantworten. Ebenso sollte man bei der Frage nach der Datenerhebung nicht zustimmen. Dann haben wir die gewohnte Frage nach Größe und Gewicht. Die erste richtige Gesundheitsfrage ist die nach Medikamenten. Diese fragt für einen Zeitraum von 24 Monaten nach apothekenpflichtigen oder verschriebenen Medikamenten, die in einem Zeitraum von mehr als 14 Tage verwendet/verschrieben wurde. Gewisse Medikamente sind hier nicht mehr angabepflichtig wie zur Verhütung, gewissen üblichen Infektionen, Schilddrüsenunterfunktion oder Heuschnupfen. Ebenso Nahrungsergänzungs- und homöopathische Mittel. Die Frage ist anders gestellt als die Frage 5 im Normalantrag. Positiv: nur die letzten 24 Monate werden abgefragt. Außerdem sind klare Krankheitsbereiche nun nicht angabepflichtig (Verhütung!). Negativ: Ein Zeitraum von mehr als 14 Tage ist nun