Pflegende Angehörige: Diese Erleichterung bekommen Pflegende vom Staat

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie sich um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern. Um diese wertvolle Arbeit zu unterstützen, bietet das deutsche Sozialversicherungssystem verschiedene Absicherungen und Vorteile. Besonders bedeutend sind hier die Auswirkungen auf die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und andere unterstützende Leistungen. 1. Erhöhung der gesetzlichen Altersrente für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige, die eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegen, können Rentenversicherungsbeiträge erhalten, die von der Pflegekasse gezahlt werden. Diese Beiträge erhöhen die Rentenansprüche der pflegenden Person. Das bedeutet, dass pflegende Angehörige im Alter eine höhere Rente erhalten können, ohne selbst in die Rentenkasse einzahlen zu müssen. Voraussetzungen für Rentenversicherungsbeiträge: Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Die pflegende Person muss mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen in der Woche pflegen. Die Pflege muss unentgeltlich erfolgen, d.h., die pflegende Person darf nicht für ihre Tätigkeit entlohnt werden. Die pflegende Person darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Berechnung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Die Höhe der Rentenpunkte, die für die Pflege gutgeschrieben werden, richtet sich nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person und dem wöchentlichen Pflegeaufwand. Diese Rentenpunkte werden dann der Rentenanwartschaft der pflegenden Person gutgeschrieben. Pflegegrad 2 Bei einem Pflegeaufwand von mindestens 10 Stunden pro Woche (bis maximal 14 Stunden) an mindestens zwei Tagen in der Woche werden Beiträge gezahlt, die etwa 0,25 Rentenpunkte pro Jahr entsprechen. Dies entspricht einem Rentenwert von etwa 9,40 Euro pro Monat (112,80 Euro pro Jahr) in den alten Bundesländern und 9,00 Euro pro Monat (108,00 Euro pro Jahr) in den neuen Bundesländern (Stand 2024). Pflegegrad 3 Bei einem Pflegeaufwand von 15 bis 21 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen in der Woche erhöht sich der Anspruch auf 0,50 Rentenpunkte pro Jahr. Das entspricht einem zusätzlichen Rentenwert von etwa 18,80 Euro pro Monat (225,60 Euro pro Jahr) in den alten Bundesländern und 18,00 Euro pro Monat (216,00 Euro pro Jahr) in den neuen Bundesländern. Pflegegrad 4 Bei einem Pflegeaufwand von 22 bis 27 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen in der Woche werden etwa 0,75 Rentenpunkte pro Jahr gutgeschrieben. Dies entspricht einem zusätzlichen Rentenwert von etwa 28,20 Euro pro Monat (338,40 Euro pro Jahr) in den alten Bundesländern und 27,00 Euro pro Monat (324,00 Euro pro Jahr) in den neuen Bundesländern. Pflegegrad 5 Bei einem Pflegeaufwand von 28 Stunden oder mehr pro Woche an mindestens zwei Tagen in der Woche erhält die pflegende Person 1,0 Rentenpunkte pro Jahr. Das bedeutet einen zusätzlichen Rentenwert von etwa 37,60 Euro pro Monat (451,20 Euro pro Jahr) in den alten Bundesländern und 36,02 Euro pro Monat (432,24 Euro pro Jahr) in den neuen Bundesländern. Vergleich mit einer durchschnittlichen Erwerbstätigkeit: Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer, der ein Einkommen in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten erzielt, erhält pro Jahr 1,0 Rentenpunkte. In 2025 ist dieser Durchschnittsverdienst 50.493€ im Jahr. Beispielrechnung:Eine pflegende Person, die 28 Stunden pro Woche einen Angehörigen mit Pflegegrad 5 pflegt, erhält jährlich 1,0 Rentenpunkte. Dies entspricht den Rentenanwartschaften eines durchschnittlichen Vollzeitbeschäftigten. Monetäre Auswirkungen:Ein Rentenpunkt entspricht im Jahr 2024 etwa 37,60 Euro in den alten Bundesländern und 36,02 Euro in den neuen Bundesländern. Eine pflegende Person, die durch die Pflege 1,0 Rentenpunkte jährlich erhält, würde dadurch ihre Rente um 37,60 Euro (alte Bundesländer) bzw. 36,02 Euro (neue Bundesländer) pro Monat erhöhen.   Wenn ein Angehöriger über 10 Jahre eine Person mit Pflegegrad 5 pflegt und dabei die maximale Rentenanwartschaft erhält, würde dies eine Erhöhung der gesetzlichen Altersrente um 4.512 Euro (alte Bundesländer) bzw. 4.322,40 Euro (neue Bundesländer) jährlich bedeuten. Also ca. 350€ mehr monatlicher gesetzlicher Rente bei einem Eintritt in die Altersrente zum regulären Zeitpunkt (meist 67). Tipp: Die Erhöhung der Altersrente findet nur statt wenn der Angehörige noch nicht seine volle Altersrente bezieht. Dies lässt sich einfach dadurch umgehen, dass man 99,99% seiner gesetzlichen Rente beantragt. Wenn mehr als ein Angehöriger pflegt wird die Erhöhung der Altersrente auf alle pflegenden Personen gleichmäßig aufgeteilt – auch wenn die Pflege nicht gleichmäßig aufgeteilt ist. Also wenn Du deinen Ehepartner zu 70% pflegst und euer Kind unterstützt euch (pflegt zu 30%) -> dann wird die Erhöhung eurer Altersrente dennoch 50/50 auf euch beide aufgeteilt. 2. Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige sind während ihrer Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert. Diese Versicherung greift bei Unfällen während der Pflege, auf dem Weg zur Pflege oder bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Pflege (z. B. Besorgungen). Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und zahlt bei Bedarf eine Unfallrente.# Beispiel für eine Unfallrente: Sollte ein pflegender Angehöriger während der Pflege einen Unfall erleiden, der zu einer dauerhaften Erwerbsminderung von 50 % führt, könnte er eine Unfallrente beanspruchen. Bei einem vorherigen Jahresverdienst von 30.000 Euro könnte diese Unfallrente etwa 7.500 Euro pro Jahr betragen (25 % des bisherigen Einkommens). 3. Entlastung durch Pflegekurse und Beratungsangebote Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und Beratungsleistungen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, pflegerische Fähigkeiten zu verbessern und die Gesundheit der Pflegepersonen zu schützen. Pflegekurse:Vermitteln Grundkenntnisse der häuslichen Pflege, rückenschonendes Arbeiten und den Umgang mit Pflegehilfsmitteln. Beratungsangebote:Bieten rechtliche und organisatorische Unterstützung bei der Pflegeplanung und dem Umgang mit der Pflegekasse. 4. Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie selbst verhindert sind (z. B. durch Krankheit oder Urlaub). Die Pflegekasse finanziert bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflegeperson. Auch die Kurzzeitpflege bietet Entlastung, wenn der pflegebedürftige Angehörige vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt wird, ebenfalls bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr. 5. Sozialversicherungsschutz für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, um ein Familienmitglied zu pflegen, sind über die Pflegekasse kranken- und pflegeversichert, sofern sie keine andere Absicherung haben. Die Beiträge übernimmt die Pflegekasse. Fazit: Förderung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige profitieren von verschiedenen sozialen Sicherungen, die ihre wichtige Arbeit würdigen und unterstützen. Die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse erhöht ihre Rentenansprüche erheblich. Zudem bieten die Unfallversicherung und verschiedene Entlastungsleistungen wichtige Unterstützung. Angehörige, die Pflege übernehmen, sollten sich über ihre Ansprüche und Rechte gut informieren, um

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