Kindernachversicherung

Wenn ein Kind geboren wird, bringt das für Eltern eine Menge neuer Herausforderungen – und auch eine Menge schöner Momente. Damit diese ungetrübt bleiben, solltest du eines frühzeitig bedenken: Die Absicherung deines Kindes. Hier kommt die sogenannte Kindernachversicherung ins Spiel, geregelt in § 198 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Sie ermöglicht es Dir, Dein Neugeborenes oder adoptiertes Kind unkompliziert und umfassend zu versichern – und das ohne Gesundheitsprüfung. Grundlegend ist dafür sie gedacht, dass Du eine etwaige private Krankenvollversicherung auf Dein Neugeborenes kopieren kannst und damit einer der wichtigsten gesetzlichen Regelungen bei Versicherungen, die es gibt.

Was ist die Kindernachversicherung nach § 198 VVG?

In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Was wäre also schlimmer, als nach der Geburt des Kindes ohne Krankenversicherung da zu stehen? Die Kindernachversicherung ermöglicht dir, unkompliziert diesen Versicherungsschutz zu erstellen. Das regelt der §198 VVG:

  • Versicherungsschutz ab Geburt: Kinder können rückwirkend zum Zeitpunkt der Geburt versichert werden. Hier sind auch „laufende“ Versicherungsfälle versichert. Beispielsweise das Neugeborene ist noch im Krankenhaus und du versicherst es in deiner Krankenhauszusatzversicherung nach 🡪 der Aufenthalt ist direkt versichert!
  • Ohne Gesundheitsprüfung: Anders als sonst bei fast allen Kranken-Versicherungsverträgen sind keinerlei Gesundheitsfragen zu beantworten.
  • Innerhalb von 2 Monaten: Du hast ab der Geburt oder Adoption zwei Monate Zeit, um das Nachversicherungsrecht in Anspruch zu nehmen. Danach erlischt das Recht!

Wichtig: Dieses Nachversicherungsrecht gilt für die Tarife beider Elternteile. Das bedeutet, dass dein Kind beispielsweise über die private Pflegezusatzversicherung des Vaters und die stationäre Zusatzversicherung der Mutter nachversichert werden kann – ein echter Vorteil gegenüber der regulären Antragstellung.

Welche Versicherungen sind auf Dein Kind kopierbar?

Kopierbar sind alle Krankenversicherungen – von der privaten Krankenvollversicherung bis hin zur Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte.

Lebensversicherungen (beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung) oder eine Sachversicherung (beispielsweise eine Unfallversicherung) sind nicht kopierbar.

Außerdem gibt es noch zwei wichtige Voraussetzungen:

Die Krankenversicherung muss schon mindestens 3 Monate zum Zeitpunkt der Geburt/Adoption bestehen. Außerdem sind Reiseversicherungen ausgeschlossen.

Welche Versicherungen können über die Kindernachversicherung abgesichert werden?

  • Besonders sinnvoll, da Kinder schnell einen Pflegegrad und auch eine ernstzunehmende Pflegebedürftigkeit treffen können. Sowohl vor der Geburt, bei der Geburt aber auch in den ersten Jahren. Pflege klingt immer schwerwiegend, doch gerade die Einschränkungen im Pflegegrad 1 und 2 sind eher gering und haben mit unserem normalen Bild von einem “Pflegefall” nichts zu tun.
  • Bei regulären Anträgen wird oft eine Gesundheitsprüfung verlangt, was bei Vorerkrankungen schnell problematisch wird – außerdem sind sehr viele Tarife regulär erst ab einem gewissen Alter (z.B. 14) abschließbar. Über die Kindernachversicherung kannst Du auch Tarife auf dein Kind kopieren, die diese sonst nie bekommen würde!

Ambulante Zusatzversicherung

z.B. für alternative Heilmethoden wir für den Heilpraktiker, der manuelle Therapie anbietet, Sehhilfen oder Medikamente.

Stationäre Zusatzversicherung

Zugang zu Privatkliniken, 1-Bett Zimmer, Rooming-in und freie Arztwahl.

Zahnzusatzversicherung

Frühzeitige Absicherung für Kieferorthopädie, Zahnersatz und Zahnbehandlungen.

Kostenerstattungstarife

Dein Kind kannst Du hierüber so versichern, als wäre es privat krankenvoll versichert, ohne dass es die gesetzliche Krankenversicherung verlässt – Details hierzu später hier.

Optionstarife

Hiermit sicherst Du deinem Kind das Recht ohne spätere Gesundheitsprüfungen in die PKV oder in Zusatztarife zu wechseln.

Besonderheiten bei Adoptionen

Auch adoptierte Kinder profitieren vom Nachversicherungsrecht. Hier beginnt die zweimonatige Frist nicht mit der Geburt, sondern mit der rechtlichen Annahme des Kindes.

Besonders hervorzuheben ist, dass:

  • Laufende Versicherungsfälle mitversichert sind. Falls das Kind bereits vor der Adoption gesundheitliche Einschränkungen hatte, greift der Versicherungsschutz für diese Fälle ebenfalls.
  • Risikozuschläge möglich sind:  Anders als bei einer Geburt kann der Versicherer hier eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag bis zu 100% erheben. Also adoptierte Kinder lassen sich innerhalb von zwei Monaten garantiert nachversichern 🡪 nur der Beitrag könnte für ein krankes Kind doppelt so hoch sein wie für ein gesundes.

Stolperfallen: Worauf du unbedingte achten solltest

  • Fristen einhalten: Das Nachversicherungsrecht erlischt, wenn die Versicherung nicht innerhalb von 2 Monaten nach Geburt oder Adoption informiert wird.
  • Geplante Geburt angeben: Fast alle Pflegetagegeldversicherungen fragen im Antrag, ob eine Geburt „ansteht“ ist. Deshalb solltest Du frühestmöglich entsprechenden Versicherungsschutz für dich und/oder deinen Partner abschließen, um dir dieses Recht zu sichern. Wenn eine Schwangerschaft bereits besteht, ist die Auswahl seeehr begrenzt. 
  • Kosten beachten: Die genauen Kosten für die Tarife unterscheiden sich oft für die Eltern und die später nachversicherten Kindern. Hierbei solltest Du auf die Details achten – zum Beispiel ob Alterungsrückstellungen im Tarif enthalten sind oder nicht. 

Schritt-für-Schritt: So sicherst Du Dein Kind ab

  1. Frühzeitig informieren: Wenn du planst, Kinder zu bekommen oder ein Kind zu adoptieren, prüfe frühzeitig die bestehenden Tarife von beiden Elternteilen.
  2. Bedarf prüfen und Tarife vergleichen: Besprecht gemeinsam wir  Ihr gerne euer Kind absichern möchtet,  vergleicht gemeinsam mit einem Spezialisten die bestehenden Tarife und sprecht auch über den Neuabschluss. Insbesondere das Pflegerisiko sollte nicht unterschätzt werden – hier möchten wir kurz darauf hinweisen, dass eine Pflegetagegeldversicherung auch eine spätere Arbeitskraftabsicherung für Dein Kind sein kann.
  3. Nachweise bereithalten: Für die Anmeldung deines Kindes benötigst du eine Geburtsurkunde oder den Adoptionsbeschluss. Um die Frist zu wahren reicht erstmal die reine Information an die Versicherungsgesellschaft beziehungsweise deinen Ansprechpartner – die genauen Formalitäten kannst Du noch nachholen.
  4. Anmeldung vornehmen: Informiere innerhalb von 2 Monaten nach Geburt/Adoption deinen Versicherungsansprechpartner, welche Versicherungen Du auf dein Kind kopieren willst.

Fazit: Ein einfacher Weg zur umfassenden Absicherung

Die Kindernachversicherung ist die großartigste Möglichkeit, Neugeborene und adoptierte Kinder ohne bürokratische Hürden abzusichern. Sie bietet den Schutz, den Kinder von Beginn an benötigen, und einfacher kannst Du dein Kind nicht absichern.

Denk daran: Eine frühzeitige Prüfung der Versicherungen beider Elternteile kann deinem Kind Vorteile verschaffen, die ein Leben lang Bestand haben. Wenn du Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Tarife benötigst, helfen wir dir gern weiter – damit deine Familie sicher und sorglos in die Zukunft blicken kann.

Der Bedarf für ein Kind ist oft anders wie für einen Erwachsenen, deshalb sollte man es im Detail durchsprechen, was wie abgesichert sein soll.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Kindernachversicherung

Sollte dein Kind also mit einer Beeinträchtigung auf die Welt kommen, wird es so versichert, als wäre kerngesund.

Wichtig: Der Vertrag muss zuvor mindestens 3 Monate für eines der Elternteile bestanden haben.

Die Kindernachversicherung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt des Kindes bei der Versicherung beantragt werden.

Die Kindernachversicherung gilt für fast alle Krankenversicherungen – von der privaten Krankenvollversicherung bis hin zur Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte. Einzige Ausnahme ist die Reisekrankenversicherung.

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