Wenn ein Kind geboren wird, bringt das für Eltern eine Menge neuer Herausforderungen – und auch eine Menge schöner Momente. Damit diese ungetrübt bleiben, solltest du eines frühzeitig bedenken: Die Absicherung deines Kindes. Hier kommt die sogenannte Kindernachversicherung ins Spiel, geregelt in § 198 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Sie ermöglicht es Dir, Dein Neugeborenes oder adoptiertes Kind unkompliziert und umfassend zu versichern – und das ohne Gesundheitsprüfung. Grundlegend ist dafür sie gedacht, dass Du eine etwaige private Krankenvollversicherung auf Dein Neugeborenes kopieren kannst und damit einer der wichtigsten gesetzlichen Regelungen bei Versicherungen, die es gibt.
In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Was wäre also schlimmer, als nach der Geburt des Kindes ohne Krankenversicherung da zu stehen? Die Kindernachversicherung ermöglicht dir, unkompliziert diesen Versicherungsschutz zu erstellen. Das regelt der §198 VVG:
Wichtig: Dieses Nachversicherungsrecht gilt für die Tarife beider Elternteile. Das bedeutet, dass dein Kind beispielsweise über die private Pflegezusatzversicherung des Vaters und die stationäre Zusatzversicherung der Mutter nachversichert werden kann – ein echter Vorteil gegenüber der regulären Antragstellung.
Kopierbar sind alle Krankenversicherungen – von der privaten Krankenvollversicherung bis hin zur Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte.
Lebensversicherungen (beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung) oder eine Sachversicherung (beispielsweise eine Unfallversicherung) sind nicht kopierbar.
Außerdem gibt es noch zwei wichtige Voraussetzungen:
Die Krankenversicherung muss schon mindestens 3 Monate zum Zeitpunkt der Geburt/Adoption bestehen. Außerdem sind Reiseversicherungen ausgeschlossen.
z.B. für alternative Heilmethoden wir für den Heilpraktiker, der manuelle Therapie anbietet, Sehhilfen oder Medikamente.
Zugang zu Privatkliniken, 1-Bett Zimmer, Rooming-in und freie Arztwahl.
Frühzeitige Absicherung für Kieferorthopädie, Zahnersatz und Zahnbehandlungen.
Dein Kind kannst Du hierüber so versichern, als wäre es privat krankenvoll versichert, ohne dass es die gesetzliche Krankenversicherung verlässt – Details hierzu später hier.
Hiermit sicherst Du deinem Kind das Recht ohne spätere Gesundheitsprüfungen in die PKV oder in Zusatztarife zu wechseln.
Auch adoptierte Kinder profitieren vom Nachversicherungsrecht. Hier beginnt die zweimonatige Frist nicht mit der Geburt, sondern mit der rechtlichen Annahme des Kindes.
Besonders hervorzuheben ist, dass:
Die Kindernachversicherung ist die großartigste Möglichkeit, Neugeborene und adoptierte Kinder ohne bürokratische Hürden abzusichern. Sie bietet den Schutz, den Kinder von Beginn an benötigen, und einfacher kannst Du dein Kind nicht absichern.
Denk daran: Eine frühzeitige Prüfung der Versicherungen beider Elternteile kann deinem Kind Vorteile verschaffen, die ein Leben lang Bestand haben. Wenn du Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Tarife benötigst, helfen wir dir gern weiter – damit deine Familie sicher und sorglos in die Zukunft blicken kann.
Der Bedarf für ein Kind ist oft anders wie für einen Erwachsenen, deshalb sollte man es im Detail durchsprechen, was wie abgesichert sein soll.
Sollte dein Kind also mit einer Beeinträchtigung auf die Welt kommen, wird es so versichert, als wäre kerngesund.
Wichtig: Der Vertrag muss zuvor mindestens 3 Monate für eines der Elternteile bestanden haben.
Die Kindernachversicherung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt des Kindes bei der Versicherung beantragt werden.
Die Kindernachversicherung gilt für fast alle Krankenversicherungen – von der privaten Krankenvollversicherung bis hin zur Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte. Einzige Ausnahme ist die Reisekrankenversicherung.