Pflege-Bahr

Staatlich gefördert für den Pflegefall vorsorgen

Das Thema Pflegebedürftigkeit betrifft immer mehr Menschen in Deutschland. Mit dem demografischen Wandel steigt die Wahrscheinlichkeit, im Alter pflegebedürftig zu werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet dabei zwar eine Grundabsicherung, jedoch reicht diese in den meisten Fällen nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten vollständig abzudecken.Der Pflege-Bahr ist besonders für Menschen geeignet, die aufgrund ihres Gesundheitszustands keine andere private Pflegeversicherung abschließen können. Er bietet eine Basisabsicherung und schließt zumindest zum Teil die Lücken, die die gesetzliche Pflegeversicherung offen lässt.

Was ist der Pflege-Bahr überhaupt?

Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, die 2013 in Deutschland eingeführt wurde. Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr war Namensgeber dieses Modells, das darauf abzielt, die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen.

Konkret bedeutet das: Wer einen Pflege-Bahr-Vertrag abschließt, bekommt vom Staat monatlich einen Zuschuss von 5 Euro zur privaten Pflegeversicherung. Die Voraussetzungen für den Abschluss sind relativ niedrigschwellig, denn die Versicherer dürfen niemanden aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter ablehnen – was für Menschen mit gesundheitlichen Problemen ein großer Vorteil ist.

Wie funktioniert der Pflege-Bahr genau?

Eine private Pflegeversicherung wie der Pflege-Bahr ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung. Der Vorteil beim Pflege-Bahr ist, dass er Tarife sehr übersichtlich und leicht verständlich sind. Generell gibt es für jede Pflegestufe eine fest definierte und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Im Pflegegrad 5 muss mindestens eine monatliche Auszahlung von 600 Euro angeboten werden. Für die anderen Pflegegrade gilt dann eine entsprechende prozentuale Leistungstaffel:

  • 10% bei Pflegegrad 1
  • 20% bei Pflegegrad 2 
  • 30% bei Pflegegrad 3
  • 40% bei Pflegegrad 4 
  • 100% bei Pflegegrad 5

Darüber hinaus gibt es weitere Besonderheiten, die man vor Abschluss kennen muss: 

  1. Für die Versicherer gilt Kontrahierungszwang. Sie müssen daher allen erwachsenen Antragstellenden, die in der gesetzlichen (das heißt in der sozialen oder privaten) Pflegeversicherung versichert sind und noch keine Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beantragt oderbezogen haben, einen Versicherungsvertrag anbieten. Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. 

  2. Altersgrenze: Abschließbar ab 18 und nur, wenn man noch keine Pflegeleistungen bezieht oder beantragt hat. Für Kinder ist die Versicherung nur über die Kindernachversicherung nach § 198 VVG möglich.

  3. Mindestbeitrag: Der monatliche Mindestbeitrag lieg bei 10 Euro und darf nicht unterschritten werden.

  4. Wartezeit: Es gibt eine Wartezeit von 5 Jahren. Diese entfällt bei vielen Versicherern bei Unfällen und wenn während der Wartezeit ein Pflegegrad entsteht, wird nach Ablauf der Wartezeit gezahlt.
  5. Geltungsbereich: Die Versicherung gilt (nur) in Europa.
  6. Keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall: Die Beiträge müssen auch weitergezahlt werden, wenn Leistungen bezogen werden
  7. Manche Tarife bieten eine Dynamik im Leistungsfall an – für einen Inflationsgeschtüzen Schutz sehr wichtig.

Für wen ist der Pflege-Bahr sinnvoll?

Das Hauptargument für den Pflege-Bahr ist klar: Dein Gesundheitszustand spielt überhaupt keine Rolle.

Das ist besonders für ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen ein entscheidender Pluspunkt.

Vor allem für junge Menschen mit (schwerwiegenden) Vorerkrankungen ist die Pflegeversicherung eine gute Option. Die Versicherer bieten hier mehr Leistung als 600 € in Pflegegrad 5 an. Der Hintergrund ist folgender: Der Staat schreibt den Mindesteigenbetrag von 10 € monatlich vor. Dafür bekommt ein 20-Jähriger bei der Allianz zum Beispiel nicht nur 600 €. Er zahlt konkret 10,93 € Eigenbetrag für 930 € bei Pflegegrad 5.

Es ist nicht alles Gold, was glänzt: Die Nachteile des Pflege-Bahrs

Im Vergleich zu „normalen“ privaten Pflegeversicherungen, die höhere Auszahlungen ermöglichen, ist die maximale Höhe bei Pflegebahr sehr gering-. Ein weiterer Nachteil ist, dass man bei der Pflegeversicherung im Leistungsfall keine Beitragsbefreiung bekommt. Das heißt, man muss auch dann weiter Beiträge zahlen, wenn man schon Leistungen bezieht. Dies führt unterm Strich zu noch geringeren Leistungen. Außerdem ist der Geltungsbereich auf Europa beschränkt und wenn (!) eine Leistungsdynamik vereinbart ist, ist diese oft schlechter gestaltet als in vergleichbaren normalen Pflegetageversicherungen.

Die Pflegeversicherung ist eine gute Möglichkeit, sich auch bei schwerwiegenden Vorerkrankungen abzusichern. Aber du solltest auch wissen, dass die Leistungen begrenzt sind und du im Leistungsfall keine Beitragsbefreiung bekommst. Bei anderen Pflegeversicherungen ist das anders. Wir würde dir empfehlen, dich an einen spezialisierten Versicherungsmakler zu wenden, der für dich den passenden Tarif findet. Auf unserer Website findest du außerdem weiterführende Blogartikel zu allen aktuell verfügbaren Tarifen. 

Was kostet eine Pflege-Bahr-Versicherung?

Da aufgrund des Kontrahierungszwangs keine Risikozuschläge vereinbart werden dürfen, hängt die Höhe des Beitrags ausschließlich vom Eintrittsalter der Versicherungsnehmenden bei Vertragsabschluss und vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab.

Je jünger Du also bist, umso günstiger ist der Beitrag.

Außerdem gibt’s für die Pflegebahrversicherung eine pauschale, staatliche Förderung in Höhe von monatlich 5 Euro €, wodurch die Beiträge nochmals niedriger ausfallen. 



Worauf solltest Du beim Abschluss achten?

Der Pflege-Bahr ist eine gute Möglichkeit, sich auch bei schwerwiegenden Vorerkrankungen abzusichern. Aber du solltest auch wissen, dass die Leistungen begrenzt sind und du im Leistungsfall keine Beitragsbefreiung bekommst. Bei anderen Pflegeversicherungen ist das anders. 

Die unterschiedlichen Pflege-Bahr-Tarife unterscheiden sich in den Kosten, bei jüngeren in der vereinbarten Leistungshöhe, in der Leistungsstaffel je Pflegegrad (also wie viel Du in Pflegegrad 3 zum Beispiel erhältst) und in der Leistungsdynamik (die ist bei den meisten Tarifen gar nicht vorhanden).

Unsere Empfehlung: Wende dich an einen spezialisierten Versicherungsmakler, der für dich den passenden Tarif findet und bitte prüfe zuerst, ob es für dein konkretes Krankheitsbild keine andere Versicherungslösung gibt. Aus unsere Praxiserfahrung wissen wir, dass viele Erkrankungen anders versicherbar sind und es so eine bessere Lösung für dich gibt.

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